AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Appartement Vermittlung Pirko Schmidt, Inhaber Christian Breninck, tritt als Vermittler zwischen dem Mieter und dem im Mietvertrag angegebenen Vermieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters. Sie vereinnahmt die Miete treuhänderisch und behandelt diese als durchlaufenden Posten. Sie haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages durch den Vermieter.
2. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und Eigentümer zustande. Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der Internet-Buchungsplattform oder dem Klick auf dem Button zur zahlungspflichtigen Bestellung oder persönlich vor Ort, per E-Mail oder per Telefon, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht.
3. Die im Gesamtpreis enthaltenen Kosten für die Endreinigung umfassen die reguläre Schlussreinigung. Das Mietobjekt ist vom Mieter besenrein zu übergeben, Geschirr ist abzuwaschen, Abfälle zu entsorgen und Elektrogeräte auszuschalten. Fenster und Türen sind zu verschließen. Verletzt der Mieter diese Verpflichtungen und/oder ist eine übermäßige Verschmutzung festzustellen, kann für den gesteigerten Aufwand ein gesondertes Entgelt berechnet werden.
4. Die Gästekarten erhält der Mieter bei Anreise im Büro der Vermittlung. Das Entgelt wird von der Gemeinde bestimmt, von der Appartementvermittlung beim Gast eingezogen und an die Gemeinde weitergeleitet. Die zum Mietzeitraum gültige Kurabgabe ist bei Anreise im Büro bar zu entrichten. Die Kurkarten sind am Abreisetag im Büro wieder abzugeben.
5. Das Feriendomizil darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Eine Untervermietung oder sonstige unentgeltliche Gebrauchsüberlassung des Feriendomizils an Dritte ist unzulässig. Der Aufenthalt von Haustieren im Objekt ist untersagt, sofern mit dem Mietvertrag nicht ein Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. eine Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Ferienobjekt nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen - pauschal 20% der Miete – sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz ggf. 80% der vereinbarten Miete zahlen, obwohl das Ferienobjekt nicht von ihm genutzt wird, zusätzlich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 49,00 €. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Mieter zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung wird empfohlen. Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine einmalige Buchungsgebühr an die Appartement-Vermittlung zu zahlen. Diese ist nicht erstattungsfähig und wird auch insbesondere bei einer Mietreduktion nicht berücksichtigt.
7. Der Mieter bekommt zu dem Ferienobjekt bis zu zwei Schlüssel ausgehändigt. Die Schlüsselübergabe findet im Büro oder über einen Schlüsselsafe am Büro statt. Die Schlüssel sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr im Büro der Appartementvermittlung abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels oder verspäteter Abgabe haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, insbesondere für die Kosten des Schlosses und ggf. der gesamten Schließanlage.
8. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder Mängel des Feriendomizils, einschließlich Reinigungszustand, unverzüglich anzuzeigen.
9. Die angegebene Grundfläche des Ferienobjektes ist die reale Nutzfläche entlang der Fußleisten eines jeden Raumes. Dachschrägen und Dergleichen führen nicht zu einer Reduzierung der Grundflächenangabe. Die angegebene Grundfläche kann von der tatsächlichen Grundfläche um bis zu 10% abweisen, ohne dass es einen Anspruch des Mieters begründet.
10. Die Außenanlage des Objektes und insbesondere ein etwa zu dem Ferienobjekt gehörender Garten wird Fremdfirmen gepflegt. Dies ist vom Mieter zu dulden.
11. Falls in dem Feriendomizil ein Internetanschluss zur Verfügung steht, haftet der Vermittler und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter den Vermittler sowie den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.
12. Der Mietpreis ist 14 Tage vor Reiseantritt zu überweisen oder bei Schlüsselübergabe in bar oder (und nur) per EC-/Giro Karte zu bezahlen.
13. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt samt Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln und keine Gegenstände des Vermieters aus dem Objekt oder vom Grundstück zu entfernen. Die im Ferienobjekt verursachten Schäden sind zu ersetzen. Das Abbrennen von Feuerwerk oder Ähnlichem ist auf Grund gemeindlicher Satzung ganzjährig (auch Silvester) verboten. Bei reetgedeckten Häusern ist auf dem gesamten Grundstück Grillen mit Kohle und offenes Feuer verboten.
14. Der Vermieter und die Appartement-Vermittlung übernehmen für die vom Gast in das Ferienobjekt eingebrachten Sachen keine Haftung.
15. Die Appartement-Vermittlung und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften die Appartement-Vermittlung und der Vermieter auch für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vorstehender Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Appartement-Vermittlung bzw. des Vermieters. Eine weitergehende Haftung der Appartement-Vermittlung und des Vermieters ist ausgeschlossen.
16. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und die sofortige Räumung des Ferienobjektes zu verlangen, falls der Mieter das Ferienobjekt mutwillig beschädigt oder sonst die ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
17. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
18. Wird das Ferienobjekt durch Feuer, Sturm oder ein anderes Ereignis derart beschädigt, dass eine Nutzung nicht möglich ist oder wird die Nutzung des Ferienobjektes auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht verschuldet, erheblich beeinträchtigt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein vergleichbares Ferienobjekt zu stellen.
19. Auf eine Zusatzausstattung des Ferienobjektes, wie etwa ein Strandkorb oder Gartenmöbel, hat der Mieter keinen Anspruch, falls die Zusatzausstattung saisonbedingt nicht oder auch während der Saison nur teilweise zur Verfügung steht.
20. Auf den Mietvertag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten sowie auf die Vermittlungstätigkeit der Appartement-Vermittlung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Mieter Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz, so wird ihm der Schutz, der sich aus den zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates für ihn ergibt, durch die vorstehend genannte Rechtswahl nicht entzogen.
21. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
22. Weder der Vermieter noch die Appartement-Vermittlung sind bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Gerichtsstand ist Niebüll.